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   BFH, 04.02.1960 - IV 247/58 U   

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https://dejure.org/1960,845
BFH, 04.02.1960 - IV 247/58 U (https://dejure.org/1960,845)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1960 - IV 247/58 U (https://dejure.org/1960,845)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1960 - IV 247/58 U (https://dejure.org/1960,845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wertpapiere, die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig oder vorübergehend zur Behebung vorübergehender Schwierigkeiten verpfändet worden sind - Bestandteile des notwendigen Betriebsvermögens - Erträge aus dem Verkauf von Wertpapiere, die für Betriebskredite ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 70, 370
  • NJW 1960, 1079
  • BStBl III 1960, 139
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 04.04.1973 - I R 159/71

    Bilanzierung von Wertpapieren - Verpfändung für Betriebsschulden

    Das FA macht geltend: Die Wertpapiere seien Betriebsvermögen gewesen, weil den bestandskräftigen Gewinnfeststellungen 1960 bis 1962 noch die Auffassung des BFH-Urteils vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U (BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139) zugrunde gelegen habe, nach der langfristig für Betriebskredite verpfändete Wertpapiere notwendiges Betriebsvermögen seien.

    Der BFH hat in dem Urteil IV 186/63 -- unter Aufgabe der in dem Urteil IV 247/58 U geäußerten Auffassung -- ausgesprochen, daß die Verpfändung von Wertpapieren für Betriebskredite allein im allgemeinen nicht dazu führe, die Wertpapiere als Betriebsvermögen zu behandeln.

    Sie sind dann zwar -- im Hinblick auf das BFH-Urteil IV 247/58 U und weil es ihnen wohl auch wegen des zwischenzeitlich eingetretenen Kursverfalls günstig erschien -- der Auffassung des Betriebsprüfers gefolgt, die Wertpapiere seien ab 1. September 1960 notwendiges Betriebsvermögen.

    c) Unerheblich ist, daß den unanfechtbaren Gewinnfeststellungen 1960 bis 1962 noch die im BFH-Urteil IV 247/58 U geäußerte Auffassung zugrunde lag und, von dieser Auffassung ausgehend, allerdings die Wertpapiere zu Recht als Betriebsvermögen behandelt wurden.

    Diese Auffassung war zwar aus heutiger Sicht unrichtig, aber im Hinblick auf das BFH- Urteil IV 247/58 U damals vertretbar.

  • BFH, 13.08.1964 - IV 304/63 S

    Einordnung eines verpfändeten Grundstücks für eine Betriebsschuld in das

    Diese Verpfändung genüge, um einen objektiven Zusammenhang zum Betrieb zu bejahen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 247/58 U vom 4. Februar 1960, BStBl 1960 III S. 139, Slg. Bd. 70 S. 370).

    Aus dem Urteil des Finanzgerichts, das wegen der Auswirkung der Verpfändung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 247/58 U verwies, könnte entnommen werden, daß das Finanzgericht diese Frage bejahte.

    Nun hat der erkennende Senat allerdings unter Hinweis auf diese beiden Urteile des Reichsfinanzhofs in dem vom Finanzgericht bezeichneten Urteil IV 247/58 U allgemein ausgesprochen, daß die für Betriebskredite nicht nur kurzfristig verpfändeten Wertpapiere notwendiges Betriebsvermögenen darstellten.

    Denn jedenfalls darf aus dem bezeichneten Urteil IV 247/58 U nicht der Schluß gezogen werden, daß damit allgemein in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs der Grundsatz aufgestellt werden sollte, daß ein zum Privatvermögen gehöriges Wirtschaftsgut durch die Verpfändung für Geschäftsschulden in der Regel notwendiges Betriebsvermögen wird.

  • BFH, 17.03.1966 - IV 186/63
    Die in dem Urteil IV 247/58 U vom 4. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 139) vertretene gegenteilige Ansicht gibt der Senat auf.

    Zwar sprach der Senat in dem Urteil IV 247/58 U vom 4. Februar 1960 (BStBl 1960 III S. 139, Slg. Bd. 70 S. 370) unter Berufung auf die Rechtsprechung des RFH in den Urteilen III A 322/33 vom 12. Oktober 1933 (RStBl 1934 S. 56) und VI 797/38 vom 4. Januar 1939 (RStBl 1939 S. 284) aus, daß Wertpapiere dann notwendiges Betriebsvermögen würden, wenn sie durch eine Verpfändung für Betriebskredite nicht nur kurzfristig zur Behebung vorübergehender Schwierigkeiten einem Betrieb als Kreditunterlage dienten.

  • FG Nürnberg, 10.01.2008 - VII 75/05

    Zugehörigkeit von Arztpraxen zum notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke

    Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dem Betrieb dienen oder zu dienen bestimmt sind (BFH-Urteil vom 4.2.1960, IV 247/58 U, BStBl. III 1960, 139).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Die Ausbuchung der Anteile am 30. November 1960 und am 15. Februar 1961, die auf Grund der Anweisung des Klägers erfolgt ist, "sämtliche Buchungen vorzunehmen, die notwendig seien, um die A-Anteile ins Privatvermögen zu überführen", war eine reine Buchmaßnahme; die buchmäßige Behandlung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes hat auf die rechtliche Beurteilung jedoch keinen Einfluß (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1957 IV 403/55 U, BFHE 66, 1, BStBl III 1958, 1, und vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U, BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139).
  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 23.72

    Feststellung eines Kriegssachschadens an Betriebsvermögen - Abgrenzung zwischen

    Eine solche Auffassung findet im Gesetz keine Stütze: Für den steuerrechtlichen Bereich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 1960 (BStBl. III 1960, 139) entschieden, daß die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht von der buchmäßigen Behandlung des Wirtschaftsgutes abhängig ist; für den Lastenausgleich setzt die Zurechnung zwingend voraus, daß der unmittelbar Geschädigte entweder formeller oder wirtschaftlicher Eigentümer (§ 229 Abs. 2 LAG) gewesen ist, und hierfür ist ein Schluß allein aus seiner buchmäßigen Belastung nicht tragfähig.
  • BVerwG, 29.11.1973 - III C 28.72
    Für den steuerrechtlichen Bereich hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 4. Februar 1960 (BStBl. III 1960, 139) entschieden, daß die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen nicht von der buchmäßigen Behandlung des Wirtschaftsgutes abhängig ist.
  • BFH, 30.01.1985 - I R 39/82

    Zulässigkeit der Bewertung einer Darlehensforderung einer KG als Wirtschaftsgut

    Eine solche tatsächliche Beziehung zum Betrieb (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U, BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139) wurde z.B. angenommen, wenn die Gewährung des Darlehens den Erwerb eines Betriebsgrundstücks oder eines für betriebliche Zwecke zur Verfügung stehenden Grundstücks ermöglichen sollte (vgl. BFH-Urteile vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734; vom 26. Februar 1975 I R 50/73, BFHE 115, 432, BStBl II 1975, 573).
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